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   VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80   

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VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80 (https://dejure.org/1981,2689)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.11.1981 - 12 A 1405.80 (https://dejure.org/1981,2689)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. November 1981 - 12 A 1405.80 (https://dejure.org/1981,2689)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Aus § 29 Abs. 1 Satz 2 VwVfG , wonach bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. VG Berlin, NVwZ 1982, 576; Stelkens-Bonk-Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz [2. Auflage], § 29 Rz. 11).
  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 24/90

    Zulässigkeit der Berufung

    Es kann dahinstehen, ob Akteneinsicht nach § 25 SGB X bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes (so VG Berlin NVwZ 1982, 576, 577; Reha RV 1982, 125, 128 und 130; Grüner, SGB X , § 25 Anm III 1) oder auch bei einem anschließenden Klageverfahren nur für die Dauer des Verwaltungsverfahrens selbst zu gewähren ist (so Jahn, SGB für die Praxis, § 25 SGB X RdNr 1).

    Deshalb ist in solchen Fällen der Verwaltungsakt, mit dem die Akteneinsicht abgelehnt wird, selbständig anfechtbar ist (s BSG SozR 3900 § 35 Nr. 1; ebenso das LSG NRW in der hier angefochtenen Entscheidung; Kopp aa0 § 29 RdNr 36; Stelkens/Bonk/Leonhardt aa0 § 29 RdNr 20; Obermayer aa0 § 29 RdNr 19; s auch VG Berlin NVwZ 1982, 576; Mengel, Die Verwaltung 1990 [Bd 23], 377, 388).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Aus § 29 Abs. 1 Satz 2 LVwVfG, wonach, bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. VG Berlin, NVwZ 1982, 576; Stelkens-Bonk-Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz [2. Auflage], § 29 Rz. 11).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

    Aus § 29 Abs. 1 Satz 2 VwVfG-NW, wonach bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. VG Berlin, NVwZ 1982, 576 [VG Berlin 17.11.1981 - 12 A 1405/80]; Stelkens-Bonk-Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz [2. Auflage], § 29 Rz. 11).
  • VG Berlin, 26.10.2021 - 21 K 70.20

    Unterhaltsvorschussleistungen: Einstellung von Unterhaltsvorschuss wegen

    Bei dieser Sachlage kann sowohl dahinstehen, ob mit der im Klageverfahren erfolgten Akteneinsicht eine nachträgliche Heilung bewirkt worden ist (vgl. zur nachträglichen Heilungsmöglichkeit VG Berlin, Urteil vom 17. November 1981 - VG 12 A 1405.80 - NVwZ 1982, 576, 577 f.; Weber in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs u.a., Stand: Juni 2021, § 25 SGB X Rn. 28; ablehnend Franz, a.a.O., § 25 SGB X Rn. 45), als auch ob ein Recht auf Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X überhaupt bestand.
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439

    Anspruch auf Akteneinsicht; Akten des für eine Landtagspetition zuständigen

    Ebenso wenig ist für den Streitfall von Interesse, ob in dem von der Klägerin herangezogenen prüfungsrechtlichen Fall (VG Berlin vom 17.11.1981 NVwZ 1982, 576) die Akteneinsicht aufgrund des Art. 29 BayVwVfG bzw. § 29 VwVfG oder außerhalb eines Verwaltungsverfahrens wegen einer Ermessensreduzierung auf Null zu gewähren war, weil die Akteneinsicht der Grundrechtsverwirklichung zu dienen bestimmt war.
  • VG Neustadt, 28.11.1988 - 9 K 205/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Naturschutzvereins auf

    Die Erklärung, daß dem Einsichtsverlangen nicht stattgegeben werden könne, stellt somit eine hoheitliche Maßnahme dar, die die Bezirksregierung als obere Wasserbehörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen hat und die auf unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Kläger gerichtet ist, und somit einen Verwaltungsakt i.S. von § 35 VwVfG (so auch zur Ablehnung der Einsichtnahme speziell in das Wasserbuch Sieder-Zeitler, Komm, zum Bayr. Wassergesetz, Stand: 01.07.1987, Rdnr. 8 zu Art. 94 Bayr. Wassergesetz a.F.; ebenso allgemein zur Verweigerung der Einsichtnahme in behördliche Akten VG Berlin, Urteil vom 17.11.1981, NVwZ 1982 S. 576, [VG Berlin 17.11.1981 - 12 A 1405/80] Kopp, Komm, zum VwVfG, 4. Aufl., Rdnr. 35 zu § 29, BVerwG, Urteil vom 30.06.1961, E 12, 296 S. 297 und Urteil vom 27.02.1976, E 50, 255 S. 259).
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